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‹ 2026-08-17 ›

Berlins Mietendeckel- und Enteignungsdebatte belastet weiterhin den Wohnungsmarkt

Berlins Wohnungsmarkt zahlt weiterhin den Preis für Jahre interventionistischer Mietpolitik, wie eine von Haufe Immobilien veröffentlichte Analyse zeigt. Der inzwischen aufgehobene Mietendeckel und die erneut aufgeflammte politische Debatte über die Enteignung großer Vermieter haben bleibende Schäden bei Neubau- und Sanierungsaktivitäten in der Bundeshauptstadt hinterlassen. Haufe verweist auf Daten des Ifo-Instituts, wonach die Kaufpreise in Berlin inzwischen bis zu 15 Prozent unter dem Durchschnitt vergleichbarer deutscher Großstädte liegen – ein Abschlag, der eher die Zurückhaltung der Investoren widerspiegelt als tatsächliche Verbesserungen bei der Bezahlbarkeit für Mieter. Die durch die Enteignungsdiskussion entstandene Unsicherheit schreckt weiterhin jenes Investitionskapital ab, das für eine Ausweitung des Angebots nötig wäre, obwohl der ursprüngliche Mietendeckel bereits vor Jahren gekippt wurde.

In einem verwandten Beitrag hat Haufe Immobilien den Immobilieninvestor Hamid Djadda zu den praktischen Folgen dieses politischen Klimas für den Neubau in Berlin befragt. Djadda argumentiert, die Stadt benötige dringend neuen Wohnraum, bleibe jedoch in der Frage, wie dieser geschaffen werden könne, blockiert. Als Sinnbild für den größeren Konflikt nennt er die Auseinandersetzungen um eine Randbebauung des ehemaligen Tempelhofer Feldes. Berlins Wohnungsmangel lasse sich seiner Ansicht nach nicht lösen, solange Investoren ständig mit dem Risiko nachträglicher Markteingriffe rechnen müssten – und die Debatte über den richtigen Weg, ob durch eine Verdichtung Tempelhofs oder auf anderem Wege, bleibe ungelöst, während die Nachfrage weiter steige.

Zusammengenommen zeichnen die beiden Beiträge das Bild eines Wohnungsmarkts, der zwischen konkurrierenden politischen Zielen gefangen ist: dem Schutz bestehender Mieter vor steigenden Mieten einerseits und den Investitionsbedingungen, die zur Ausweitung des Wohnungsbestands nötig sind, andererseits. Haufes Berichterstattung legt nahe, dass Berlin ohne einen Kurswechsel Gefahr läuft, zum warnenden Beispiel für andere deutsche Städte zu werden, die ähnlich strenge Mietregulierungen oder Enteignungsmaßnahmen erwägen.

Quellen: Haufe Immobilien , Haufe Immobilien

Deutsche Immobilienpreise steigen erneut, doch die Entwicklung verläuft je nach Segment uneinheitlich

Die Wohnimmobilienpreise in Deutschland sind das zweite Quartal in Folge gestiegen, wie der vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) veröffentlichte vdp-Immobilienpreisindex zeigt. Der Index weist für das zweite Quartal 2026 insgesamt Preiszuwächse aus, wobei der Verband die Entwicklung über die Segmente hinweg als uneinheitlich beschreibt: Während die Wohnimmobilienpreise stiegen, gingen die Preise für Gewerbeimmobilien weiter zurück. Die Berichterstattung von Haufe Immobilien zum selben Index hebt hervor, dass die Preise für Wohnungen und Häuser im Quartal bundesweit um 1,9 Prozent zulegten, wobei Hamburg unter den großen Metropolregionen mit 3,8 Prozent den stärksten Zuwachs verzeichnete. Haufe führt die Preisanstiege vor allem auf die anhaltende Wohnungsknappheit in Kombination mit unzureichender Neubautätigkeit zurück – eine Kombination, die zugleich die Mieten bei Neuvermietungen in die Höhe treibt.

Ein separater Haufe-Bericht zum Empirica-Blasenindex mahnt jedoch zur Vorsicht bei dieser Erholungserzählung. Der Empirica-Index ist leicht gestiegen, und obwohl das knappe Wohnungsangebot derzeit das Risiko einer ausgewachsenen Preisblase begrenzt, warnt das Institut, dass weitere Zinserhöhungen in Kombination mit anhaltender Unsicherheit bei Arbeitsplätzen und verpflichtenden energetischen Sanierungsauflagen das derzeit fragile Marktgleichgewicht kippen könnten. Käufern und Eigentümern wird geraten, Finanzierungskosten und regulatorische Entwicklungen genau zu beobachten, da die aktuelle Preiserholung keineswegs als stabil garantiert gelten kann.

Unterdessen zeigen Daten von ImmoScout24, die ebenfalls von Haufe Immobilien aufgegriffen wurden, dass Angebot und Nachfrage bei Einfamilienhäusern regional und je nach Preissegment häufig nicht zusammenpassen. In großen Metropolregionen übersteigt das Angebot an Häusern jenseits der Millionengrenze inzwischen die Käufernachfrage in diesem Preissegment, während in ländlichen Regionen erschwinglichere Immobilien nur schwer Käufer finden. Diese regionale Divergenz erschwert das bundesweite Preisbild und schafft je nach Standort und Budget sehr unterschiedliche Marktbedingungen für Makler und Käufer.

Quellen: vdp – Preisindex , Haufe Immobilien , Haufe Immobilien , ImmoScout24 – Presse/WohnBarometer , Haufe Immobilien

Bauzinsen in Deutschland stabilisieren sich bei rund 4 Prozent

Die deutschen Baufinanzierungszinsen haben sich laut dem von Presseportal veröffentlichten August-Zinsupdate von Interhyp bei rund 4 Prozent für zehnjährige Darlehen stabilisiert. Das Zinsexperten-Panel des Baufinanzierungsvermittlers erwartet in den kommenden Wochen keine nennenswerten Bewegungen bei den Finanzierungskosten, und rund die Hälfte der befragten Experten geht davon aus, dass die Zinsen bis Jahresende stabil bleiben. Nach einer Phase der Volatilität bietet diese Seitwärtsbewegung angehenden Käufern und Bauträgern, die derzeit Finanzierungsentscheidungen abwägen, ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

Die Stabilisierung in Deutschland steht im Gegensatz zur Entwicklung auf dem US-Markt, wo laut Propmodo die Hypothekenzinsen inmitten von Inflationsängsten und geopolitischen Spannungen in Richtung 7 Prozent klettern. Von Propmodo zitierte Zahlen von Freddie Mac zeigen, dass der amerikanische 30-jährige Festzins Anfang August mit 6,69 Prozent einen Höchststand für 2026 erreichte, getrieben von steigenden Renditen von Staatsanleihen infolge eines Ölpreises über 100 US-Dollar pro Barrel sowie anhaltender Inflationssorgen. Obwohl die deutschen und amerikanischen Hypothekenmärkte unterschiedlich strukturiert sind, verdeutlicht der Kontrast, wie unterschiedlich sich geld- und geopolitische Einflüsse derzeit auf die Finanzierungskosten in beiden Märkten auswirken.

Quellen: Interhyp – Presse/Zinsupdate , Propmodo

Ladeinfrastruktur und Änderungen im Energierecht sollen ab 2027 Eigentümerpflichten neu gestalten

Zum Jahresbeginn 2027 tritt eine Welle energiepolitischer Regulierungsänderungen in Kraft, wie mehrere Berichte von Haufe Immobilien und Wohnungswirtschaft-heute zeigen – mit erheblichen Auswirkungen für Vermieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Haufe Immobilien beschreibt die anstehende Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), die die Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden verschärfen wird. Ab dem 1. Januar 2027 gelten strengere Vorgaben für Stellplätze und Leerverrohrung sowohl im Bestand als auch bei Neubau- und Sanierungsprojekten; Eigentümer müssen sich sowohl mit den neuen Anforderungen als auch mit den verfügbaren Förderprogrammen zur Kostenkompensation vertraut machen.

Parallel dazu berichtet Haufe Immobilien, dass das Bundeskabinett eine Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen hat, die den CO2-Preis 2027 stabil zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne halten wird. Diese Preisstabilität ist für Vermieter bei der Erstellung von Heizkostenabrechnungen für Mieter von Bedeutung, da sie eine der zentralen Unsicherheitsvariablen bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung entschärft.

Daneben behandelt Haufe Immobilien die Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), die ab 2027 die Energieausweise grundlegend überarbeitet. Digitale Ausweise werden zum Standardformat, und es kommen neue verpflichtende Angabefelder hinzu – Eigentümer müssen daher künftig anders dokumentieren und darstellen, wie sie die Energieeffizienz ihrer Immobilien beim Verkauf oder bei der Vermietung ausweisen.

Schließlich berichtet Wohnungswirtschaft-heute, dass die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 2027 in der Wohnungswirtschaft Alarm auslöst. GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt, dass der Auslauf der garantierten Einspeisevergütung, neue Direktvermarktungspflichten und pauschale Einspeisebegrenzungen viele Mieterstrom- und Vor-Ort-Versorgungsmodelle unwirtschaftlich machen könnten. Da Mehrfamilienhäuser routinemäßig 30 bis 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz einspeisen – Strom, der unter den neuen Regeln faktisch wertlos werden könnte –, warnt Gedaschko, dass die Reform Gefahr laufe, Deutschlands rund 44 Millionen Mieter von den Vorteilen günstigen Solarstroms auszuschließen, die Eigenheimbesitzer bereits genießen.

Quellen: Haufe Immobilien , Haufe Immobilien , Haufe Immobilien , Wohnungswirtschaft-heute

BGH-Urteile schaffen Klarheit bei Mietpreisbremse und Klimaanlagen-Anspruch von EigentĂĽmern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich zwei bemerkenswerte Urteile gefällt, über die sowohl Haufe Immobilien als auch Wohnungswirtschaft-heute berichteten und die lang bestehende Unsicherheiten im deutschen Miet- und Wohnungseigentumsrecht klären. Das erste betrifft die Mietpreisbremse. Haufe Immobilien berichtet, dass der BGH bestätigt hat, dass ein umfassend saniertes Altgebäude als „Neubau“ im Sinne der Ausnahmeregelung von der Mietpreisbremse nach § 556f BGB gelten kann. Die ursprünglich für echte Neubauten gedachte Ausnahme wurde vom Gericht nun auf zuvor unbewohnbare Bestandsgebäude ausgeweitet, die durch erhebliche Investitionen wieder dauerhaft bewohnbar gemacht wurden – das heißt, auch reaktivierter Wohnungsbestand und nicht nur neu errichtete Einheiten können von den Beschränkungen der Mietpreisbremse ausgenommen sein.

Das zweite Urteil, über das Wohnungswirtschaft-heute berichtete, betrifft den Anspruch eines Wohnungseigentümers auf die Installation eines Split-Klimageräts. In einem Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. V ZR 162/25) entschied der V. Zivilsenat des BGH, dass ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen kann, die Installation eines Split-Klimageräts auf seinem Balkon zu gestatten – auch wenn solche Geräte nicht zu den im Gesetz ausdrücklich privilegierten baulichen Veränderungen zählen (wie etwa Barrierefreiheit oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge). Der BGH bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die einen abgelehnten Beschluss der Gemeinschaft durch eine Genehmigung unter bestimmten Auflagen zu Gerätetyp und Betriebsweise ersetzt hatte, sofern die Installation die Rechte anderer Eigentümer nicht über das im gemeinschaftlichen Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt. Das Urteil gibt einzelnen Eigentümern angesichts steigender Sommertemperaturen einen klareren rechtlichen Weg zur Installation von Kühltechnik an die Hand, sofern angemessene Bedingungen erfüllt sind.

Quellen: Haufe Immobilien , Wohnungswirtschaft-heute

Extreme Hitze und niedrige Rheinpegel offenbaren Klimaanfälligkeiten der Wohnungswirtschaft

Ein Kommentar in Wohnungswirtschaft-heute argumentiert, dass die Bundesregierung Hitze-, Wasser- und Energiepolitik als eine einzige, miteinander verknüpfte Herausforderung für die Wohnungswirtschaft behandeln müsse, statt als drei getrennte Themen. Der Beitrag stellt fest, dass Deutschland einen Sommer mit Temperaturen über 40 Grad Celsius erlebt hat, der auf einen Gebäudebestand traf, der größtenteils nicht für anhaltende Hitzewellen ausgelegt ist. Laut im Artikel zitierten Schätzungen des Robert-Koch-Instituts waren bis zur 30. Kalenderwoche 2026 bereits rund 11.900 Menschen an hitzebedingten Ursachen gestorben, wobei Hitze häufig bestehende Herz-Kreislauf-, Atemwegs- oder Nierenerkrankungen bei vulnerablen Gruppen wie älteren Menschen, Kranken und Kleinkindern verschärft.

Der Artikel argumentiert, dass Hitzeschutz zu einer wohnungspolitischen Aufgabe geworden sei und nicht bloß eine Frage der Installation von Klimaanlagen. Zwar waren 4,3 Prozent der 2025 neu fertiggestellten Wohngebäude mit Kühlsystemen ausgestattet, doch der massenhafte gleichzeitige Einsatz von Klimageräten während Hitzewellen erzeugt genau jene zusätzlichen Stromnachfragespitzen, die das Netz zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt belasten. Der Beitrag fordert einen integrierten Ansatz, der sommerlichen Hitzeschutz, Verschattung, Begrünung, Dämmung, intelligente Gebäudetechnik und erneuerbare Energien kombiniert – wobei sich insbesondere Solarstrom gut dazu eignet, genau dann Strom zu liefern, wenn die Sonne scheint und der Kühlbedarf am höchsten ist.

Derselbe Kommentar verknüpft dies mit einer zweiten klimabedingten Warnung: sinkenden Flusspegeln. Anfang August verzeichnete der für die Schifffahrt wichtige Rheinpegel bei Kaub nur noch 19 Zentimeter – ein Wert, der bestimmt, wie stark Frachtkähne beladen werden können, auch wenn er die Fahrrinnentiefe nicht direkt misst. Niedrige Wasserstände beeinträchtigen bereits die Bau- und Wohnungswirtschaft, da sie begrenzen, wie viel Fracht – einschließlich Baumaterialien und ihrer Vorprodukte – auf dem Fluss transportiert werden kann, was die Transportkosten in die Höhe treibt und Lieferketten unter Druck setzt, die sich nicht einfach auf Lkw oder Bahn verlagern lassen. Mehrere Bundesländer haben Berichten zufolge Ausnahmen von den Sonn- und Feiertagsfahrverboten erteilt, um dies auszugleichen – ein Zeichen dafür, wie ernst die Niedrigwasserlage genommen wird, da sie sich auf die Baukosten auswirkt.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefährden Sanierungspläne in Niedersachsen

Wohnungsunternehmen in ganz Niedersachsen reagieren laut Wohnungswirtschaft-heute sehr unterschiedlich auf die abrupten Kürzungen der Bundesförderung für Gebäudeeffizienz. Seit dem 21. Juli gelten geänderte Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), und laut dem regionalen Wohnungsverband vdw Niedersachsen Bremen führen diese Änderungen zu erheblichen Förderkürzungen, insbesondere bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Mehrfamilienhäusern. Manche Unternehmen setzen geplante Projekte trotzdem fort, während andere Sanierungen verschieben oder ganz absagen.

Der Artikel nennt konkrete Beispiele: In Salzgitter hatte das kommunale Wohnungsunternehmen Wohnbau Salzgitter geplant, 20 öffentlich geförderte Wohnungen am Bohlweg zu sanieren – ein Projekt, dem nun der Verlust von rund 85.000 Euro Fördermitteln droht. In Hildesheim hatte die kommunale gbg Hildesheim errechnet, dass ein geplantes Dämmprojekt an zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils fünf Wohnungen nach den alten Regeln einen Förderbetrag von 45.000 Euro erhalten hätte; unter den neuen Bedingungen sinkt dieser Betrag auf 27.000 Euro – eine Kürzung um 40 Prozent. Bei einem noch größeren Projekt – Dämmarbeiten und ein Gebäude-Wärmenetz für acht Mehrfamilienhäuser mit jeweils acht Wohnungen – sinkt die Förderung von geplanten 626.800 Euro auf 430.800 Euro, eine Kürzung um fast 196.000 Euro bzw. 31,3 Prozent.

Vdw-Geschäftsführerin Dr. Susanne Schmitt warnt, dass das grundlegende Problem über einzelne Projektbudgets hinausgeht: Ohne verlässliche, stabile Förderbedingungen hätten Wohnungsunternehmen kaum Anreiz, sich überhaupt auf eine mehrjährige Sanierungsplanung einzulassen. Sie beschreibt Bezahlbarkeit, Klimaverträglichkeit und soziale Verantwortung als die Leitprinzipien der Branche und argumentiert, dass diese Kombination erheblich schwerer aufrechtzuerhalten ist, wenn sich Förderregeln kurzfristig ändern – was Deutschlands umfassenderen, sozialverträglichen Weg zur Dekarbonisierung des Wohnungsbestands gefährdet.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

Hamburger Mieterstrom-Projekt zeigt Modell fĂĽr Dachsolaranlagen zugunsten von Mietern

Ein neues Mieterstrom-Projekt in Hamburg-Lokstedt zeigt, wie Solaranlagen auf Dächern direkt Mietern zugutekommen können, statt nur Eigenheimbesitzern, wie Wohnungswirtschaft-heute berichtet. Das Projekt, das Anfang Juli 2026 in der Wohnanlage Grandweg in Betrieb genommen wurde, umfasste die Installation von 476 Photovoltaikmodulen auf den Dächern der Gebäude Grandweg 67-75 und 95. Es soll jährlich rund 181.000 Kilowattstunden Solarstrom erzeugen, bei einem Gesamtstromverbrauch der Anlage von etwa 337.000 Kilowattstunden – die Installation kann somit theoretisch mehr als die Hälfte des Strombedarfs der Anlage decken.

Das Projekt wurde durch die Zusammenarbeit dreier Organisationen ermöglicht: dem Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE), der das Wohngrundstück beisteuerte; der Energiegenossenschaft Green Planet Energy eG, die die Dachanlage baute, finanzierte und den Strom liefert; sowie der Hamburger Energienetze GmbH (HNE), dem städtischen Netzbetreiber, der für die digitale Messinfrastruktur zuständig ist. Die Bewohner profitieren von einem Mieterstromtarif, der rund 23 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegt – deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrabatt von 10 Prozent – und erhalten zudem stabileren Schutz vor Energiepreisschwankungen. Nils Müller, Vorstandsmitglied von Green Planet Energy, bezeichnete Mieterstrom als „die soziale Dimension der Energiewende“ und betonte, dass die Vorteile erneuerbarer Energien nicht Eigenheimbesitzern vorbehalten bleiben sollten.

Entscheidend ist, dass die Bewohner kein eigenes Kapital investieren mussten, da eine Tochtergesellschaft von Green Planet Energy die Installation finanzierte. Die Wohnanlage Grandweg, errichtet auf einem ehemaligen Sportplatzgelände und bestehend aus 143 Wohnungen in fünf drei- bis viergeschossigen Gebäuden, hatte bereits zuvor Gründächer, Carsharing und E-Mobilität in ihr nachhaltiges Quartierskonzept integriert – der Ausbau der Solaranlage ist somit ein naheliegender nächster Schritt in dieser umfassenderen Strategie.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

NHW beruft neuen Vorstandsvorsitzenden vor dem FĂĽhrungswechsel 2027

Der Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) hat Daniel von Schamann zum 1. Januar 2027 in die Geschäftsführung berufen, wie Wohnungswirtschaft-heute berichtet. Von Schamann wird im April jenes Jahres als Vorsitzender der Geschäftsführung die Nachfolge von Dr. Thomas Hain antreten, der in den Ruhestand geht. Er wird Teil eines Managementteams, dem außerdem Dr. Constantin Westphal, zuständig für Ankauf, Projektentwicklung, Vertrieb und Immobilienmanagement, sowie die technische Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer angehören.

Hessens Wirtschafts- und Wohnungsbauminister sowie stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori, der den Aufsichtsrat der NHW leitet, begrüßte die Berufung und bezeichnete von Schamann als erfahrenen Fachmann, der dazu beitragen werde, dass die NHW weiterhin gutes Wohnen zu bezahlbaren Mieten anbieten könne. Mansoori betonte, dass Wohnen ein soziales Thema sei und die NHW als landeseigenes Wohnungsunternehmen eine besondere Verantwortung trage, neuen Wohnraum zu schaffen, bezahlbare Mieten zu sichern und in Quartiere zu investieren, in denen Menschen gerne leben.

Von Schamann ist Volljurist und Rechtsanwalt. Derzeit ist er Mitglied der Geschäftsführung und Chief Legal Officer der Münchner Wohnen GmbH, wo er die Bereiche Personal, Recht und Beschaffung verantwortet. Seine berufliche Laufbahn ist seit 2015 eng mit der Münchner Wohnen und ihrer Vorgängergesellschaft GEWOFAG verbunden; zuvor arbeitete er als Baurechtsjurist im Stadtplanungsreferat München sowie als selbstständiger Rechtsanwalt. Die Auswahl erfolgte im Rahmen eines strukturierten Verfahrens, das ein Auswahlgremium von März bis Juni 2026 mit externer Unterstützung durchführte.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

Spitzenmieten für Büroflächen steigen, während Leerstand in Deutschlands Top-Märkten sinkt

Die Spitzenmieten steigen in Deutschlands fünf Premium-Büromärkten, während der Leerstand weiter zurückgeht, wie der von Haufe Immobilien berichtete JLL Victor Prime Office Index zeigt. Auch wenn die Mieten an Top-Standorten steigen, geben die Kapitalwerte nach – eine Kombination, die laut JLL die Renditen in Richtung dessen treibt, was der Analysedienst als Schmerzgrenze für Investoren bezeichnet. Der Bericht bietet Investoren Orientierung dazu, wie sie Renditen, Preisniveaus und Finanzierungsbedingungen in diesem Umfeld divergierender Mieten- und Preistrends abwägen sollten.

Diese relativ optimistische Erzählung zum deutschen Büromarkt spiegelt breitere Signale aus dem US-Markt wider. Propmodo berichtet unter Berufung auf den „State of the U.S. Office Market“-Bericht von Savills, dass Mieter im ersten Halbjahr 2026 127,3 Millionen Quadratfuß Bürofläche angemietet haben – der stärkste Halbjahreswert seit 2019 und 13 Prozent über dem Vorjahr. Allein das zweite Quartal kam auf 66,1 Millionen Quadratfuß, den stärksten Quartalswert seit dem zweiten Quartal 2019 und rund 9 Prozent über dem durchschnittlichen Quartalstempo der Jahre 2017 bis 2019 – ein Hinweis darauf, dass die Nachfrage inzwischen über das Vorpandemie-Niveau hinausgeht, statt sich diesem lediglich wieder anzunähern. Savills führt einen Großteil dieser Dynamik auf Unternehmen aus dem Bereich künstliche Intelligenz zurück, die für echte neue Anmietungsnachfrage sorgen, ergänzt durch stetige Aktivität von Kanzleien und Finanzdienstleistern. San Francisco, der von der Pandemie am stärksten getroffene Markt, führt inzwischen unter den großen US-Metropolen bei der Anmietungsaktivität im Verhältnis zum Bestand und verzeichnete den größten jährlichen Anstieg der physischen Büropräsenz aller großen Märkte. Der US-weite Büroleerstand sank im zweiten Quartal auf 22,7 Prozent, verglichen mit 24,5 Prozent im Vorjahr, während die Untermietflächen seit ihrem Höchststand Ende 2023 um 40 Prozent zurückgegangen sind – was Vermietern mit hochwertigem Angebot neue Preissetzungsmacht verschafft.

Quellen: Haufe Immobilien , Propmodo

Immobilienverwaltung erfindet sich neu angesichts veränderter Anforderungen von Bürovermietern

Büromieter verlangen zunehmend flexible Flächen, ESG-Dokumentation und kürzere Mietlaufzeiten, was Immobilienverwalter dazu zwingt, ihre Rolle neu zu denken, wie eine Analyse von Haufe Immobilien zum deutschen Büromietmarkt zeigt. Der Bericht untersucht, was diese Mieteranforderungen tatsächlich antreibt und wie sich die Immobilienverwaltung von einer rein administrativen Funktion zu einer strategischeren Rolle entwickelt, die auf die sich wandelnden Erwartungen der Mieter in Bezug auf Flexibilität und Nachhaltigkeitsnachweise reagieren muss.

Eine parallele Entwicklung bei der Wirtschaftlichkeit von Solarenergie ist relevant dafür, wie Eigentümer mit diesen ESG-Anforderungen umgehen. Eine separate Marktanalyse von Haufe Immobilien zu Photovoltaik-Investitionen im Jahr 2026 stellt fest, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom inzwischen wertvoller ist als die Einspeisevergütung, wobei eine gut konfigurierte PV-Anlage bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde einsparen kann. Der Artikel erläutert, was Eigentümer über Kosten, Förderungen und Wirtschaftlichkeit wissen müssen, um zu beurteilen, wann sich eine PV-Investition finanziell noch lohnt – eine Berechnung, die für Bürovermieter zunehmend relevant wird, die Mieter-ESG-Erwartungen erfüllen und gleichzeitig die Betriebskosten im Griff behalten wollen.

Quellen: Haufe Immobilien , Haufe Immobilien

Wohnkonzepte auf kleiner Fläche sollen Lebensqualität trotz hoher Wohnkosten steigern

Hohe Wohnkosten, die Zunahme von Homeoffice-Arbeit und veränderte Lebensmodelle verändern die Wohnwünsche der Menschen, wie ein Beitrag von Haufe Immobilien zu den Wohntrends 2026 zeigt. Der Artikel stellt „Small Sized Living“ vor, ein von der Wohnungsgesellschaft Vivawest entwickeltes Konzept, das darauf abzielt, dieselbe Wohnfläche auf vielfältigere Weise nutzbar zu machen, statt Wohnungen schlicht zu verkleinern. Die Vivawest-Vertreter Dirk Büsing und Stephanie Spaan erläutern, warum dieser Ansatz funktioniert: Durch die Gestaltung von Räumen und Möbeln, die mehreren Funktionen dienen können, können Bewohner ihre Lebensqualität aufrechterhalten oder sogar verbessern, selbst wenn die verfügbare Wohnfläche pro Haushalt aufgrund von Kostenzwängen unter Druck gerät. Das Konzept spiegelt einen breiteren Wandel im deutschen Wohnungsbau hin zu Flexibilität und Mehrfunktionalität als Antwort auf den Bezahlbarkeitsdruck wider – statt einfach kleinere, weniger lebenswerte Einheiten zu bauen.

Quellen: Haufe Immobilien

Finanzgericht klärt Regeln zum Vorsteuerabzug bei komplexen Immobiliensanierungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil gefällt, das die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei komplexen Immobiliensanierungsprojekten klärt, wie Wohnungswirtschaft-heute unter Berufung auf eine Analyse der Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher berichtet. Die Entscheidung befasst sich damit, wie sich Finanzierungsstrukturen, Abweichungen vom ursprünglich geplanten Nutzungskonzept und private Mitmotivationen auf die Möglichkeit eines Immobilieneigentümers auswirken, die Vorsteuer auf Sanierungskosten geltend zu machen.

Dem zugrunde liegenden Fall lag die umfassende Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie zugrunde, die überwiegend durch Spenden und öffentliche Fördermittel finanziert wurde, mit einem ursprünglichen Nutzungskonzept, das rund 89 Prozent steuerpflichtige Vermietungsnutzung und einen kleineren privat genutzten Anteil vorsah. Während der Sanierung kam es zu erheblichen Abweichungen aufgrund von Bauproblemen, finanziellen Einschränkungen und einem höher als geplant ausgefallenen privaten Nutzungsanteil – Entwicklungen, die laut Gericht bei komplexen Sanierungsprojekten nicht ungewöhnlich sind, jedoch umsatzsteuerlich relevante Folgen haben können. Das Finanzamt hatte den Vorsteuerabzug unter Verweis auf fehlende unternehmerische Absicht verweigert, doch die Gerichte widersprachen dem: Entscheidend sei die objektiv nachweisbare Absicht, steuerpflichtige Umsätze zu erzielen; ein Gewinnerzielungsmotiv sei umsatzsteuerlich nicht erforderlich, und die Herkunft der Finanzierung sei unerheblich, solange sie ordnungsgemäß einem dokumentierten Nutzungskonzept zugeordnet werden könne.

HLB-Schumacher-Partner Paul Heinrich Fallenberg weist darauf hin, dass das Urteil bestehende Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Aufteilung bei gemischt genutzten Immobilien bestätigt, gleichzeitig aber die Anforderungen an Planung, Dokumentation und Umsetzung von Sanierungs- und Nutzungskonzepten verschärft. Für Investoren, Projektentwickler und Unternehmen mit großen Immobilienportfolios unterstreicht die Entscheidung, dass der Vorsteuerabzug bei komplexen Sanierungen maßgeblich davon abhängt, das ursprüngliche unternehmerische Nutzungskonzept nachweisbar belegen zu können, wobei etwaige Abweichungen während des Projekts plausibel begründet und lückenlos dokumentiert werden müssen, um steuerliche Risiken bei einer späteren Prüfung zu vermeiden.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

Wasserschäden werden vom Versicherungsfall zur aktiven Risikomanagement-Aufgabe

Leitungswasserschäden entwickeln sich für Wohnungsunternehmen zunehmend zu einer Managementaufgabe statt einer reinen Versicherungsangelegenheit, wie ein Interview zeigt, das Wohnungswirtschaft-heute im Vorfeld der VdS-Fachtagung zur Schadenverhütung am 10. September 2026 in Köln veröffentlicht hat. Im Interview sprach Chefredakteur Gerd Warda von Wohnungswirtschaft-heute mit Dr. Georg Scholzen, einem Experten des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW-Unternehmensgruppe, der die Tagung moderiert.

Scholzen erklärt, dass Versicherung zwar weiterhin Teil des Bildes sei, es aber viel zu kurz greife, Leitungswasserschäden allein als Versicherungsthema zu betrachten, da Eigentümer je nach Versicherungsvertrag, Schadenart, Schadenhöhe, Gebäudezustand und Anzahl der Schäden innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen müssten – Wohnungsunternehmen tragen also zunehmend einen wachsenden Selbstbehalt. Zusätzliche Kosten für Wasserverlust, Abwasser sowie mögliche Unbewohnbarkeit oder vollständige Sanierung verschärfen die finanzielle Belastung zusätzlich, weshalb es angemessen sei, diese Schäden als unternehmensweite Managementaufgabe und nicht als rein reaktiven Versicherungsprozess zu behandeln.

Laut im Interview zitierten Zahlen ereignen sich in Deutschland jährlich rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden mit Gesamtkosten von über vier Milliarden Euro. Scholzen führt das Fortbestehen dieses Problems trotz jahrzehntelanger Erfahrung auf die schiere Komplexität und Vielfalt der Wassersysteme in Gebäuden zurück – Fehler können in jeder Phase entstehen, von Planung und Ausschreibung über Installation, Abnahme und Inbetriebnahme bis hin zum laufenden Betrieb, und Schäden werden oft erst Jahre nach dem eigentlichen Fehler sichtbar. Als Beispiel nennt er einen zehn Jahre zurückliegenden Fall mit einem Blindstopfen, der zeigt, wie ein einziges übersehenes Installationsdetail einen Schaden verursachen kann, der erst viel später zutage tritt – ein Beleg dafür, warum Prävention Aufmerksamkeit über den gesamten Lebenszyklus der Sanitärsysteme eines Gebäudes hinweg erfordert.

Quellen: Wohnungswirtschaft-heute

Berlins teuerste Mietobjekte bieten privaten Sicherheitsdienst und eigenes Personal

Ein neues, von Presseportal veröffentlichtes Ranking von Immowelt listet die zehn teuersten derzeit auf dem Markt befindlichen Mietobjekte Deutschlands auf und zeigt damit ein Marktsegment, das von extremem Luxus geprägt ist. An der Spitze steht ein Penthouse in Berlin-Dahlem, das für 18.000 Euro pro Monat vermietet wird und eine eigene Personalwohnung sowie ein umfassendes Sicherheitskonzept umfasst. Das Ranking verdeutlicht, in welchem Ausmaß das deutsche Ultra-Luxus-Mietsegment inzwischen weit über die reine Wohnfläche hinaus mit Annehmlichkeiten konkurriert – darunter maßgeschneiderte Einrichtungen, festes Hauspersonal wie Live-in-Haushälter sowie persönliche Sicherheitsvorkehrungen – und damit einen kleinen Kreis vermögender Mieter an der absoluten Spitze des deutschen Wohnungsmietmarkts bedient.

Quellen: Immowelt – Presse